Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1. Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) gelten zwischen der Baustoffkönig GmbH, Ladberger Straße 60, 49525 Lengerich, Deutschland (nachfolgend „Baustoffkönig GmbH“) als Anbieter und den Nutzern der Internetplattform Baustoffkönig24 (nachfolgend „der Nutzer“).

1.2. Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Baustoffkönig GmbH ihrer Einbeziehung in den Vertrag ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall und damit beispielsweise auch dann, wenn Baustoffkönig GmbH in Kenntnis der AGB des Nutzers eine Leistungshandlung an ihn vorbehaltlos ausführt.

1.3. Baustoffkönig GmbH tritt bezüglich der über diese Internetplattform angefragten Handwerksleistungen ausschließlich als Vermittler zwischen dem Nutzer und den Handwerkspartnern auf. Die vermittelten Handwerkspartner erbringen ihre Leistungen demgemäß in eigener Verantwortung. Baustoffkönig GmbH erbringt selbst keine Handwerksleistungen und ist rechtlich auch nicht für die Handwerksleistungen der Handwerkspartner verantwortlich.

2. Leistungserbringung durch den Handwerker

2.1. Bei jeder Angebotsanfrage über diese Internetplattform entsteht der Vertrag über die jeweiligen Handwerksleistungen nebst Material ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweils anbietenden Handwerkspartner.

2.2. Die nachfolgenden Regelungen und Bedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von Baustoffkönig GmbH und haben keinerlei Einfluss auf die Regelungen und Bedingungen, zu denen die Beauftragung der vermittelten Handwerkerpartner stattfinden.

2.3. Im Verhältnis des Nutzers zum Handwerkspartner soll hiermit insbesondere auf das konkrete Angebot bzw. etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Handwerkspartners verwiesen werden.

3. Angebotsvermittlung und Vertragsabschluss mit dem Handwerker

Die Vermittlung und Beauftragung des Handwerkspartners kommen wie folgt zustande:

3.1. Der Nutzer stellt Informationen über das gewünschte Gewerk (z.B. Garagentore, Innentüren, Haustüren, Fenster, Bodenbeläge) über die Internetplattform ein. Diese von dem Nutzer eingestellten Informationen werden von Baustoffkönig GmbH an geeignete Handwerkspartner weitergeleitet, die die Leistungen an dem jeweiligen Erfüllungsort erbringen können. Im Einzelfall kann es möglich sein, dass eine Besichtigung des Ortes, an dem das Gewerk erstellt werden soll, zur Erstellung des Angebots notwendig ist. Hierüber wird Baustoffkönig GmbH und/oder der jeweilige Handwerkspartner den Nutzer informieren und um Terminvereinbarung bitten.

3.2. Nachfolgend erstellt der Handwerkspartner ein Angebot und leitet es direkt an den Nutzer weiter. Der Nutzer bekommt darüber auch eine E-Mail Benachrichtigung. Für den Fall, dass kein Angebot abgegeben werden kann, wird der Nutzer ebenfalls benachrichtigt.

4. Pflichten des Nutzers

4.1. Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Angaben zu machen. Dies gilt insbesondere für die Daten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Leistung stehen (z.B. Flächenangaben in qm bei Bodenlegearbeiten, Angaben zum Untergrund, Vorgewerke anderer Unternehmer).

4.2. Der Nutzer gibt in den zu übermittelnden Informationen über das gewünschte Gewerk einen Ort für die Ausführung der gewünschten Leistungen an (nachfolgend bezeichnet als „Erfüllungsort“). Der Nutzer wird entweder selbst oder vertreten durch einen Dritten zum vereinbarten Termin am Erfüllungsort sein, um dem beauftragten Handwerkspartner Zugang zum Erfüllungsort zu verschaffen. Dies gilt auch für eine etwaige Besichtigung des Erfüllungsortes vor Leistungserbringung; bei einer solchen Besichtigung finden regelmäßig Rücksprachen mit dem Nutzer zu Details der konkreten Leistungsausführung statt, so dass der Nutzer oder dessen Vertreter durchgängig während dieses Termins anwesend sein sollen.

4.3. Soweit am Erfüllungsort Vorbereitungshandlungen notwendig sind, um die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und rechtzeitig durchführen zu können, sind diese von dem Nutzer vor dem Ausführungstermin vorzunehmen (z.B. Entfernung von Teppichen und Mobiliar am Erfüllungsort bei Bodenlegearbeiten oder Zugänglichmachen von Wänden). Dies gilt nicht, wenn und soweit der Handwerkspartner auch mit der Durchführung dieser Vorbereitungshandlungen beauftragt wurde.

5. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

Baustoffkönig GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

6. Haftung

6.1. Für Schäden des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, haftet Baustoffkönig GmbH nur, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Baustoffkönig GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (z.B. Nachunternehmer) von Baustoffkönig GmbH beruhen.

6.2. Für sonstige Schäden haftet Baustoffkönig GmbH nur, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Baustoffkönig GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Baustoffkönig GmbH beruhen.

6.3. Für die Haftung von Baustoffkönig GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz, für eine übernommene Garantie oder aufgrund arglistiger Täuschung gilt die gesetzliche Regelung. Dies geht im Zweifel den vorangegangenen Absätzen (1) und (2) vor.

6.4. Die Regelungen zum Haftungsausschluss gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (insbesondere Nachunternehmer) von Baustoffkönig GmbH.

7. Änderungsvorbehalt

Baustoffkönig GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Nutzer hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Baustoffkönig GmbH weist den Nutzer schriftlich oder via E-Mail bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Nutzer ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

8.2. Sollten einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil der Nutzungsbedingungen davon nicht berührt und bleibt, soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend, wirksam und durchführbar. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthalten sollte.

Impressum:

Baustoffkönig GmbH, Ladberger Straße 60, 49525 Lengerich
Geschäftsführer: Sebastian Specht
Amtsgericht Steinfurt HRB 14937
Sitz der Gesellschaft: Lengerich